[ Auszug: Das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger ist das Recht,
Vorträge oder Aufführungen des Werkes mittels Bild- oder Tonträger
öffentlich wahrnehmbar z ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]